Während immer mehr Menschen bei der Ausübung von Sportarten wie beispielsweise Skifahren, Snowboarden oder auch dem klassischen Fahrradfahren heutzutage immer mehr auf ihre Sicherheit und damit das Verwenden eines Helmes achten, sieht man leider immer wieder Baustellen, auf denen das Tragen eines Schutzhelmes vernachlässigt wird. Die Gründe sind oft lapidar á la „zu heiß“, „ich kenne mich aus und habe genug Erfahrung“ etc. bis zum klassischen „hab ich vergessen“. Im Falle eines Unfalles hat das nicht nur schwerwiegende Folgen für die Firma, die den Nachweis erbringen muss, dass eine Sicherheitsschulung stattgefunden hat und jeder Angestellte über eine eigene Schutzausrüstung verfügt (je nach Gewerk verschieden), sondern natürlich auch für den Verunglückten selbst.
DGUV – Statistik Arbeitsunfallgeschehen 2019
Viele Firmen kennzeichnen ihre Helme gerne mit einem Aufkleber oder einer Beschriftung, um sie als Firmeneigentum zu kennzeichnen. Schutzhelme dürfen aber weder beklebt, beschriftet noch auf irgendeine andere Art verändert werden. Löse- oder Klebemittel können vor allem das Material bei Polycarbonat-Helmen beeinträchtigen und schädigen, sodass nicht mehr die volle Schutzfunktion gewährleistet werden kann.
In der Helmschale ist jeweils das individuelle Herstellungsjahr und -monat eingeprägt. In der Regel sind thermoplastische Kunststoffhelme 4 Jahre verwendbar – sofern keine sichtbaren Mängel oder Verschleißerscheinungen nach beispielsweise einem Aufschlag zu sehen sind. Ist das der Fall, muss der Helm sofort ausgetauscht werden. Handelt es sich um einen duroplastischen Helm, verfügt dieser über eine ungefähre Lebensdauer von 8 Jahren.