Arbeitsschutzbekleidung und PERSÖNLICHE Schutzausrüstung (PSA)

ARBEITS-(SCHUTZ)KLEIDUNG

Im Arbeitsbereich gibt es verschiedenste Anforderungen an die Arbeitskleidung. Bei Büro- und Verkaufstätigkeiten geht es in erster Linie um die Optik – sprich ein einheitliches und ansprechendes Erscheinungsbild ohne Sicherheitsansprüche. In industriellen Arbeitsbereichen dagegen müssen unbedingt die jeweils relevanten Sicherheitsaspekte eingehalten werden, um den Arbeitnehmer vor Verletzungen zu schützen.

Doch auch hier muss zwischen Arbeitsschutzbekleidung /Workwear, die den Träger bzw. seine Kleidung vor starker Verschmutzung schützt (beispielsweise Arbeitshose oder “Blaumann“ in Autowerkstätten) und der Persönliche Schutzausrüstung (PSA), die den Träger vor Verletzungen bewahren soll, unterschieden werden.

Verstöße gegen Arbeitsschutzmaßnahmen können mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 € geahndet werden.

Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG
§ 25 Bußgeldvorschriften

WORKWEAR

Optimaler Komfort

Modisch, Funktionell und Zeitgemäß

Einheitlich und CI-Konform

Schutz vor Verschmutzung/Abnutzung

Schutz vor Witterung

PSA

Warnschutz

Flammhemmende Bekleidung

Thermische Schutzkleidung (Störlichtbogen)

Kälteschutzbekleidung

Schnittschutz

Lebensmittelindustrie & Laborkleidung

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