Im Arbeitsbereich gibt es verschiedenste Anforderungen an die Arbeitskleidung. Bei Büro- und Verkaufstätigkeiten geht es in erster Linie um die Optik – sprich ein einheitliches und ansprechendes Erscheinungsbild ohne Sicherheitsansprüche. In industriellen Arbeitsbereichen dagegen müssen unbedingt die jeweils relevanten Sicherheitsaspekte eingehalten werden, um den Arbeitnehmer vor Verletzungen zu schützen.
Doch auch hier muss zwischen Arbeitsschutzbekleidung /Workwear, die den Träger bzw. seine Kleidung vor starker Verschmutzung schützt (beispielsweise Arbeitshose oder “Blaumann“ in Autowerkstätten) und der Persönliche Schutzausrüstung (PSA), die den Träger vor Verletzungen bewahren soll, unterschieden werden.
Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG
§ 25 Bußgeldvorschriften
Optimaler Komfort
Modisch, Funktionell und Zeitgemäß
Einheitlich und CI-Konform
Schutz vor Verschmutzung/Abnutzung
Schutz vor Witterung
Warnschutz
Flammhemmende Bekleidung
Thermische Schutzkleidung (Störlichtbogen)
Kälteschutzbekleidung
Schnittschutz
Lebensmittelindustrie & Laborkleidung