KOPF-, AUGEN-, GEHÖR- UND ATEMSCHUTZ

Das Tragen von Arbeitsschutzkleidung ist zwar für manchen Arbeitnehmer mitunter eine lästige Pflicht, dennoch ist sie nicht nur psychologisch, sondern vor allem für die physische Gesundheit von eminenter Bedeutung.

Während das Weglassen von Schutzausrüstung („für das kurze Absägen brauche ich keinen Gehörschutz/Schutzbrille etc.“) nicht nur für den Arbeitnehmer gefährlich werden kann, birgt dies auch für den Arbeitgeber ein hohes Risiko.

Sollte dann nämlich ein Unfall passieren, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass zuvor zum einen eine regelkonforme Unterweisung und die Bereitstellung einer adäquaten, passenden und einwandfreien Schutzausrüstung für diesen Angestellten stattgefunden hat.

Die gesetzlichen Vorschriften befinden sich zum einen im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und zum anderen in der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstung bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung bzw. PSA-BV). Laut ArbSchG § 25 können bei Nichtbeachtung oder Zuwiderhandlungen Strafen bis zu einer Höhe von 25.000 € fällig werden. Die bei Arbeitsunfällen gesetzlich eintretende Unfallversicherung prüft dann, ob auch alle Unterweisungen und Vorschriften eingehalten wurden. Dies bezieht sich natürlich auch darauf, ob Schutzausrüstung vorhanden, genutzt, adäquat für den angewendeten Arbeitsbereich und in ordnungsgemäßen Zustand ist.

KOPF

Auch wenn so mancher während der Arbeit etwas kopflos erscheint, ist es umso wichtiger ebendiesen besonders zu schützen. Erfahren Sie hier mehr über Helme und Schutzsysteme!

AUGE

Können Sie sich ein Leben mit eingeschränkter Sicht oder im schlimmsten Fall sogar ganz ohne Augenlicht vorstellen? Wir auch nicht! Erfahren Sie deshalb alles Wissenswerte zum Thema Augenschutz auf unserer Seite über Schutzbrillen.

ATMUNG

Corona hat es uns allen wieder einmal deutlich gezeigt: Unsere Lunge ist durch nichts zu ersetzen und bedarf ganz besonderem Schutz – vor allem, wenn sie täglicher Belastung am Arbeitsplatz ausgesetzt ist. Finden Sie hier alles Wichtige zum Thema Atemschutz.

GEHÖR

Ein Tinnitus nach einer langen Partynacht ist schon äußerst unangenehm, vergeht aber meist nach ein paar Stunden wieder. Hörschäden durch tägliches Arbeiten an lauten Maschinen hingegen müssen und dürfen nicht sein! Daher informieren Sie sich jetzt über verschiedene Gehörschutzsysteme über folgenden Button.

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