Das Tragen von Arbeitsschutzkleidung ist zwar für manchen Arbeitnehmer mitunter eine lästige Pflicht, dennoch ist sie nicht nur psychologisch, sondern vor allem für die physische Gesundheit von eminenter Bedeutung.
Während das Weglassen von Schutzausrüstung („für das kurze Absägen brauche ich keinen Gehörschutz/Schutzbrille etc.“) nicht nur für den Arbeitnehmer gefährlich werden kann, birgt dies auch für den Arbeitgeber ein hohes Risiko.
Sollte dann nämlich ein Unfall passieren, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass zuvor zum einen eine regelkonforme Unterweisung und die Bereitstellung einer adäquaten, passenden und einwandfreien Schutzausrüstung für diesen Angestellten stattgefunden hat.